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Internationales Steuerrecht: Das neue Steuerabkommen BEPS

Die Umsetzung eines globalen Steuerabkommens mit der Bezeichnung BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) durch die deutsche Steuergesetzgebung ist bereits in wesentlichen Teilen erfolgt. Der BEPS-Aktionsplan der OECD bringt eine Vielzahl tief greifender Änderungen im internationalen Steuerrecht mit sich. Alle multinationalen Unternehmensgruppen sind davon betroffen. Aber auch für kleinere und mittelständische Unternehmen bringt das Steuerabkommen wesentliche Neuerungen. Es soll grundsätzlich sichergestellt sein, dass Gewinne dort besteuert werden können, wo sie erwirtschaftet worden sind. Unterbunden werden sollen künftig sogenannte „hybride Gestaltungen“ und die Generierung sogenannter „weißer Einkünfte“. Außerdem wird der Betriebsstättenbegriff neu definiert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Betriebsstättenstatus für vorteilhafte Steuerzwecke „konstruiert“ werden kann.

Wir von HANSA PARTNER unterstützen Sie dabei, die neuen Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen und begleiten Sie in der praktischen Umsetzung des BEPS-Aktionsplans.

In Zusammenarbeit mit unseren Partnern im internationalen Netzwerk BKR bieten wir darüber hinaus folgende Dienstleistungen an:

  • Anfertigung von Verrechnungspreisdokumentationen
  • Verteidigung von Verrechnungspreisgestaltungen im Rahmen von Betriebsprüfungen
  • Vermeidung von Betriebsstättenbesteuerungen
  • Risikominimierung bei Funktionsverlagerungen

Durch unser internationales Netzwerk BKR sind wir sehr gut aufgestellt, um Ihnen alle Fragen zu internationalen Steuerregeln zu beantworten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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