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Privatnutzung dienstlicher IT

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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte über den nachfolgenden Sachverhalt zu entscheiden: Von einem Arbeitgeber wurden heimlich die E-Mails eines Beschäftigten ausgewertet und darauf basierend eine Kündigung ausgesprochen, da darin private Nachrichten gefunden wurden.

Erfahren Sie mehr zum Fall im Link in unseren Mandanteninformationen.