Ab dem 5. Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsraum bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU und des EWR eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) durchführen.
Dabei werden IBAN und Empfängername automatisch mit den Daten bei der Empfängerbank abgeglichen. Bei schon geringfügigen Abweichungen erhält der Zahlende einen Hinweis, dass für den Fall, dass die Überweisung trotz Warnung ausgeführt wird, der Zahlende das Risiko einer Fehlüberweisung trägt. Um dies zu vermeiden, sollte bei Zahlungen an die Steuerverwaltung stets „Steuerkasse Hamburg“ als Zahlungsempfänger angegeben werden.
Die Umsetzung der Empfängerüberprüfung erfolgt über die jeweiligen Hausbanken; für technische Details ist die Bank direkt zu kontaktieren. SEPA-Lastschriftmandate sind von der VoP-Pflicht ausgenommen, da hier die Abbuchung direkt erfolgt und die Zuordnung automatisch gewährleistet ist.