Wesentliche Inhalte
1. Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge
- Bruttolistenpreisgrenze für die Nutzungswertbesteuerung reiner Elektrofahrzeuge wurde auf 100.000 € angehoben (von bisher 70.000 €)
- Besteuerung von zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2030 angeschafften Elektrofahrzeugen nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises (gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge
2. Degressive Sonderabschreibung für Investitionen
- Zeitraum: Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027
- Abschreibung: Bis zu 30 % im Jahr der Anschaffung, danach progressiv über Folgejahre.
3. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
- 75 % Abschreibung im Anschaffungsjahr, gestaffelt weiter: 10 % im 2. Jahr, 5 % im 3. und 4. Jahr, 3 % im 5. Jahr und 2 % im 6. Jahr.
- Begünstigung ausschließlich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
4. Körperschaftsteuer- & Thesaurierungsbesteuerung
Beginnend ab 1. Januar 2028 jährliche Senkung:
- Körperschaftsteuer: von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032
- Thesaurierungssteuersatz für einbehaltene Gewinne bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften:
- 2028/29: 27 %
- 2030/31: 26 %
- ab 2032: 25 %
5. Erweiterung der Forschungszulage
- Ab 2026 Erhöhung der Bemessungsgrenze von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr.
- Zusätzlich werden pauschal 20 % Gemein‑ und Betriebskosten anerkannt