image

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschafts-standorts Deutschland

News|

Am 26. Juni 2025 beschloss der Bundestag das „Gesetz für ein steuerliches Investitions-sofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (Investitions-booster). Der Bundesrat stimmte dem Paket einstimmig am 11. Juli 2025 zu. Das Ziel: Wirtschaftswachstum fördern, Investitionen steigern und Unternehmen steuerlich entlasten.

@Malte Luk von Pexels via canva.com

Wesentliche Inhalte

1. Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge

  • Bruttolistenpreisgrenze für die Nutzungswertbesteuerung reiner Elektrofahrzeuge wurde auf 100.000 € angehoben (von bisher 70.000 €)
  • Besteuerung von zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2030 angeschafften Elektrofahrzeugen nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises (gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge

 

2. Degressive Sonderabschreibung für Investitionen

  • Zeitraum: Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027
  • Abschreibung: Bis zu 30 % im Jahr der Anschaffung, danach progressiv über Folgejahre.

 

3. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge

  • 75 % Abschreibung im Anschaffungsjahr, gestaffelt weiter: 10 % im 2. Jahr, 5 % im 3. und 4. Jahr, 3 % im 5. Jahr und  2 % im 6. Jahr.
  • Begünstigung ausschließlich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge

 

4. Körperschaftsteuer- & Thesaurierungsbesteuerung

Beginnend ab 1. Januar 2028 jährliche Senkung:

  • Körperschaftsteuer: von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032
  • Thesaurierungssteuersatz für einbehaltene Gewinne bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften:
  • 2028/29: 27 %
  • 2030/31: 26 %
  • ab 2032: 25 %

 

5. Erweiterung der Forschungszulage

  • Ab 2026 Erhöhung der Bemessungs­grenze von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr.
  • Zusätzlich werden pauschal 20 % Gemein‑ und Betriebskosten anerkannt