Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Deutschland einzuschränken, hat das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein Hilfsprogramm sowie steuerpolitische Maßnahmen beschlossen. Das Corona-Hilfsprogramm enthält neben den Liquiditätshilfen durch die Kfw und Kurzarbeitergeld auch steuerliche Maßnahmen. Bei folgenden Maßnahmen unterstützen wir Sie gerne:
- Hilfestellung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit
- Arbeitsrechtliche Fragestellungen
- Liquiditätsplanungen
- Antrag auf zinslose Stundung von fälligen Einkommensteuern, Körperschaftsteuern, Gewerbesteuern und Umsatzsteuern
- Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
- Beantragung von Vollstreckungsaufschüben für rückständige Steuerzahlungen
Auch in diesen schweren Zeiten stehen wir unseren Mandanten mit unserem interdisziplinär aufgestellten Hansa Partner Team gern zur Verfügung. Sie erreichen Ihre bekannten Ansprechpartner/innen direkt über ihre telefonischen Durchwahlnummern oder per Email.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der HANSA PARTNER Gruppe
Hamburg, 20. März 2020
#gemeinsamsindwirstark