Nach jahrelanger Wartezeit ist die Möglichkeit zur Meldung neu in Betrieb genommener und außer Betrieb gesetzter elektronischer Kassensysteme endlich verfügbar. Spätestens nach Ablauf einer Übergangsfrist sind ab dem 01.07.2025 sämtliche elektronischen Kassensysteme innerhalb eines Monats zu melden.
Was bedeutet das für Sie als Betreiber elektronischer Kassensysteme?
Sie sind für die Einhaltung der Meldepflicht verantwortlich. Insbesondere um späteren Ärger mit dem Betriebsprüfer zu vermeiden, sollten Sie die erforderlichen Mitteilungspflichten bezüglich Ihrer Kassensysteme sorgfältig erfüllen. Mit angefügter Mandanten-Information führen wir Sie Schritt für Schritt durch die neuen Meldepflichten.