Warum Vietnam und die Turks- und Caicosinseln auf die Blacklist kommen
Vietnam hatte erst im Oktober 2025 die Greylist verlassen. Laut EU erfüllen das Land sowie die Turks- und Caicosinseln weiterhin nicht alle Vorgaben für eine substanzielle steuerliche Zusammenarbeit. Die Aufnahme auf die Blacklist signalisiert, dass Unternehmen, die dort tätig sind, künftig mit verschärften steuerlichen Anforderungen rechnen müssen.
Bedeutung für deutsche Unternehmen
Die EU-Blacklist wirkt sich in Deutschland direkt auf verschiedene Gesetze und Meldepflichten aus:
- Steueroasenabwehrgesetz (StAbwG)
Die Liste wird in der Steueroasen-Abwehrverordnung umgesetzt. Bleibt Vietnam bis Oktober 2026 auf der Blacklist, drohen ab 2027 verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, strengere Quellensteuern und der Entzug bestimmter Abkommensvorteile.
- Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen („DAC6“)
Steuergestaltungen mit Zahlungen an Unternehmen in Blacklist-Staaten müssen künftig gemeldet werden – betroffen sind vor allem neue oder deutlich geänderte Strukturen in Vietnam und den Turks- und Caicosinseln.
Öffentliches Country-by-Country Reporting (pCbCR)
Für Blacklist-Länder müssen Unternehmen ihre Steuerdaten getrennt ausweisen. Das betrifft Berichtszeiträume, in denen die Staaten am 1. März auf der Blacklist oder zuvor auf der Greylist standen.
Anpassungen auf der Greylist
Auch die Liste kooperativer Staaten mit Reformzusagen wurde aktualisiert: Antigua und Barbuda sowie die Seychellen gelten nun nicht mehr als „grau“, da sie ihre Reformen umgesetzt haben. Die nächste planmäßige Überprüfung der EU-Blacklist ist für Oktober 2026 vorgesehen. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

