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Einkommensteuerreform 2027: Entlastungen und neue Belastungen

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Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Vorgesehen sind Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien – zugleich aber auch verschiedene Gegenfinanzierungsmaßnahmen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

🔹 Grundfreibetrag: Anhebung auf 12.564 € im Jahr 2027 und 12.900 € im Jahr 2028.

🔹 Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Erhöhung von 1.230 € auf 1.430 €.

🔹 Kindergeld: Anhebung auf 267 € monatlich ab 2027 und 272 € ab 2028.

🔹 Kinderfreibetrag: Erhöhung auf 10.056 € im Jahr 2027 und 10.236 € im Jahr 2028 einschließlich des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.

🔹 Tarifentlastung: Die zweite Progressionszone soll künftig bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 € reichen.

Dem stehen insbesondere folgende Maßnahmen gegenüber:

▪️ Reichensteuer: 45 % bereits ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen; ab 280.000 € soll ein Steuersatz von 47 % gelten.

▪️ Handwerkerleistungen: Reduzierung der Steuerermäßigung von 20 % auf 15 % und des Höchstbetrags von 1.200 € auf 900 €.

▪️ Minijobs: Anhebung der Pauschsteuer von 2 % auf 5 %.

Für Arbeitgeber besonders relevant sind zudem die geplanten Änderungen bei Sonn- und Feiertagszuschlägen. Der für die Steuerfreiheit maßgebliche maximale Grundlohn soll von 50 € auf 75 € je Stunde steigen; bei Nachtarbeitszuschlägen bleibt die Grenze von 50 € bestehen.

Einordnung: Der Entwurf bringt keine grundlegende Neuordnung des Einkommensteuerrechts, sondern kombiniert gezielte Entlastungen mit Maßnahmen zur Gegenfinanzierung.

Für Unternehmen sind insbesondere die geplanten Änderungen bei Minijobs sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen frühzeitig zu beobachten.

Wichtig: Die Regelungen befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Maßgeblich ist daher die endgültige gesetzliche Fassung.