Während die Länder Änderungen bei Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie bei der Gewerbesteuer für Rechenzentren anregen, fand die vorgeschlagene Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist für Immobilien keine Mehrheit.
Keine Abschaffung der zehnjährigen Haltefrist
Mehrere Ausschüsse hatten vorgeschlagen, die Steuerfreiheit privater Immobilienverkäufe nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abzuschaffen. Nach dem Vorschlag wären auch bestimmte Immobilien betroffen gewesen, deren bisherige Haltefrist noch nicht abgelaufen ist.
In die beschlossene Stellungnahme des Bundesrates wurde dieser Vorschlag jedoch nicht aufgenommen. Damit bleibt die bisherige Regelung zunächst bestehen: Private Immobilienverkäufe sind grundsätzlich nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist steuerfrei, sofern keine Ausnahmeregelung greift.
Änderungen bei Sonn- und Feiertagszuschlägen
Der Bundesrat spricht sich gegen die geplante Anhebung des maßgeblichen Grundlohns für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro je Stunde aus. Stattdessen sollen die geltenden Zuschlagssätze moderat erhöht werden.
Gewerbesteuer für Rechenzentren
Die Länder begrüßen die geplante Neuregelung zur Gewerbesteuerzerlegung bei Rechenzentren. Dabei soll der Energieverbrauch stärker berücksichtigt werden als die Arbeitslöhne am Betriebsstandort. Dies könnte insbesondere Kommunen mit Rechenzentren zugutekommen.
Weitere Änderungen im Überblick
Der Regierungsentwurf sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Grundfreibetrag: Anhebung auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und 12.900 Euro im Jahr 2028.
- Kindergeld: Erhöhung auf 267 Euro monatlich im Jahr 2027 und 272 Euro im Jahr 2028.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Anhebung von 1.230 auf 1.430 Euro.
- Spitzeneinkommen: Einführung eines Steuersatzes von 47 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro; der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro greifen.
Handwerkerleistungen: Reduzierung der Steuerermäßigung von 20 auf 15 Prozent sowie des Höchstbetrags von 1.200 auf 900 Euro.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Mit der Reform will die Bundesregierung steuerliche Entlastungen schaffen, Arbeitsanreize stärken und höhere Einkommen stärker belasten. Die Stellungnahme des Bundesrates enthält hierzu Änderungsvorschläge, über deren Umsetzung im weiteren Gesetzgebungsverfahren entschieden wird.
Fazit
Die zehnjährige Spekulationsfrist für private Immobilienverkäufe bleibt vorerst bestehen. Welche weiteren Änderungen tatsächlich in Kraft treten, hängt vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens ab.

