Die drei zentralen Änderungen im Überblick:
- Risikoorientierung und Zeitnähe werden zum Leitprinzip: Die Fallauswahl soll künftig konsequent risikobasiert erfolgen, Außenprüfungen grundsätzlich zeitnah nach Ablauf des Besteuerungszeitraums durchgeführt werden.
- Verfahrensstruktur wird verbindlicher und planbarer: Rahmenvereinbarungen, neue Mitwirkungsinstrumente und klarere Vorgaben zur Prüfungsdurchführung sollen Abläufe standardisieren und Prüfungen beschleunigen.
- Prüfungsarchitektur wird deutlich erweitert und zentralisiert: Konzern- und Lohnsteuerprüfungen werden neu justiert, Schwellenwerte angepasst und die Rolle des Bundeszentralamts für Steuern spürbar gestärkt.
Das BMF hat einen Referentenentwurf für eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Außenprüfung vorgelegt. Die bisherige Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) soll vollständig überarbeitet und künftig als „Außenprüfungsordnung (ApO)“ neu gefasst werden.
Auslöser sind insbesondere die durch DAC 7 geänderten Regelungen in der Abgabenordnung, mit denen der Gesetzgeber eine Beschleunigung und stärkere Strukturierung der Außenprüfung verfolgt hat.
Der Entwurf geht jedoch über eine bloße Anpassung hinaus: Er ordnet die Außenprüfung systematisch neu und verankert eine stärker risikoorientierte, digital unterstützte und zeitnahe Prüfungslogik. Gleichzeitig werden zentrale Verfahrensschritte – von der Prüfungsanordnung über den Prüfungsort bis hin zur Berichterstattung – detaillierter geregelt und teilweise neu justiert.
Besonders praxisrelevant sind die erweiterten Mitwirkungspflichten, die Einführung von Rahmenvereinbarungen zur Gestaltung des Prüfungsablaufs sowie die Neuausrichtung der Konzern- und Lohnsteuer-Außenprüfung. Auch die stärkere Einbindung des Bundeszentralamts für Steuern unterstreicht die zunehmende Zentralisierung der Prüfungsprozesse.
Ob die Reform tatsächlich zu spürbaren Beschleunigungseffekten führt oder vor allem zu zusätzlicher Systematisierung, wird die Praxis zeigen. Klar ist jedoch bereits jetzt: Die Außenprüfung wird stärker standardisiert, strukturierter und stärker zentral gesteuert.
Die Kabinettbefassung ist für den 20.05.2026 vorgesehen.

