
Reform der Grundsteuer
Auf Immobilienbesitzer kommt einiges zu: Sie bekommen ab dem 1. Quartal 2022 vom Finanzamt durch eine öffentliche Bekanntmachung die Aufforderung, eine Grundsteuererklärung abzugeben, da neue Grundsteuerwerte festgestellt werden müssen. Ab dem 01. Juli 2022 werden diese dann als Feststellungserklärung elektronisch über die Steueronline-Plattform Elster abgegeben. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.
HANSA PARTNER übernimmt für Sie sehr gern die Erstellung und elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung.
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