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WEG – „Beschlusszwang“ für bauliche Veränderungen

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In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall handelte es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bestehend aus zwei Doppelhaushälften auf einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück.

Der Besitzer einer Doppelhaushälfte beabsichtigte nun den Bau eines Swimmingpools in der von ihm genutzten Hälfte des Gartens.

Erfahren Sie mehr über den Fall in unseren Mandanteninformationen.