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Veräußerung eines Einfamilienhauses nach Scheidung

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Ein Ehepaar erwarb jeweils zur Hälfte ein Einfamilienhaus und bewohnte dieses mit dem gemeinsamen Kind. Nach einigen Jahren trennte sich das Paar, der Ehemann zog aus und es folgte die Scheidung.

Im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung veräußerte er seinen Miteigentumsanteil. Ob die Veräußerung steuerfrei bleibt, obwohl der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren stattfand musste der Bundesfinanzhof entscheiden.

Die Entscheidung und Begründung des Bundesfinanzhofs erfahren Sie in unseren Mandanteninformationen.