Im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung veräußerte er seinen Miteigentumsanteil. Ob die Veräußerung steuerfrei bleibt, obwohl der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren stattfand musste der Bundesfinanzhof entscheiden.
Die Entscheidung und Begründung des Bundesfinanzhofs erfahren Sie in unseren Mandanteninformationen.