image

TRANSPARENZREGISTER – GOOD TO KNOW

News|

Schuldrechtliche Nebenvereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag können zu Mitteilungspflichten hinsichtlich der wirtschaftlich Berechtigten führen.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind die wirtschaftlich Berechtigten aller in Deutschland ansässigen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.

Zu den wirtschaftlich Berechtigten zählt jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält resp. mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle auf die Gesellschaft ausübt.

Die Kontrolle über mindestens 25,1 % der Kapitalanteile/Stimmrechte kann sich auch aus schuldrechtlichen Nebenvereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag ergeben.

Zu den relevanten schuldrechtlichen Nebenvereinbarungen zählen unter anderem

  • Stimmbindungsvereinbarungen,
  • Nießbrauchvereinbarungen und
  • Treuhandvereinbarungen.

Kontrolliert ein Beteiligter auf Grundlage der vorbezeichneten Vereinbarungen mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmrechtsanteile, so gilt er als wirtschaftlich Berechtigter und ist dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.

Vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem GwG können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu einhundertfünfzigtausend Euro geahndet werden.

Gerne unterstützt Sie Dr. Christian Hadan bei der Ermittlung und Meldung der wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister.

Kontakt für weitere Fragen:

Dr. Christian Hadan

Tel.: +49 (40) 37637-442
Fax: +49 (40) 37637-300

E-Mail:christian.hadan@hansapartner.de