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Nullsteuersatz bei PV-Anlagen

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Die Bundesregierung hat Stellung genommen zu der Frage, ob eine PV-Anlage dem neu eingeführten Nullsteuersatz unterliegt, wenn sie in 2022 in Betrieb genommen wurde, der Batteriespeicher aber erst in 2023 installiert wurde.

Erfahren Sie mehr zur Stellungnahme in unseren Mandanteninformationen.