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Mietpreisbremse greift nicht bei laufenden Mietverhältnissen

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In der Regel kommt eine Vereinbarung über die Erhöhung der Miete auf die neue Miethöhe durch die Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zustande.

Diese stellt den Rechtsgrund für die daraufhin erbrachten erhöhten Mietzahlungen dar.

Mehr dazu erfahren Sie in unseren Mandanteninformationen.