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Kosten für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

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Mit Urteil vom 24.2.2022 entschied das Finanzgericht Münster (FG), dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ fallen.

Mehr zum entschiedenen Fall erfahren Sie in unseren Mandanteninformationen.