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Keine automatische Verjährung von Urlaubstagen nach drei Jahren

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Die EuGH-Richter stärkten mit ihren Urteilen die Rechte von Arbeitnehmern.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fälle zur Vorabentscheidung vorgelegt, bei denen es u. a. um die Verjährung von Urlaubstagen ging.

 

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