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Kein Schadensersatz bei bloßem Verstoß gegen die DSGVO

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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet der bloße Verstoß gegen die DSGVO keinen Schadensersatzanspruch.

Erfahren Sie, an welche kumulativen Voraussetzungen der in der DSGVO vorgesehene Schadensersatzanspruch geknüpft ist: Zu den Mandanteninformationen