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Inflationsausgleichs-Prämie

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Durch die Einführung des dritten Entlastungspakets haben Arbeitgeber seit dem 26.10.2022 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn weitere Zahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 € zukommen zu lassen.

Mehr dazu erfahren Sie in unseren Mandanteninformationen.