image

Grunderwerbsteuer bei Grundstück mit Weihnachtsbäumen

News|

Beim Erwerb eines Grundstücks fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Die Bemessungsgrundlage ist in den meisten Fällen der Anschaffungspreis laut Kaufvertrag, der sich auf das erworbene Grundstück und seine wesentlichen Bestandteile bezieht.

Erfahren Sie in unseren Mandanteninformationen, wie der BFH über die Steuerpflichtigkeit eines Grundstückskäufers entschied, der ein Grundstück mit einer Weihnachtsbaumkultur erworben hatte.