Der Eigentümer einer 33,1 m2 großen Einzimmerwohnung in Frankfurt a. M. vermietete die Wohnung für 550 €/Monat kalt zzgl. Nebenkosten von 180 €/Monat. Das Amt für Wohnungswesen ermittelte wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung.
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