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Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

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Es hatte sich eine Raumpflegerin zu Beginn ihrer Arbeitszeit beim Betrieb eingestempelt. Kurz darauf verließ sie den Betrieb, um in einem nahegelegenen Lokal einen Kaffee zu trinken, stempelte sich bei der elektronischen Zeit­erfassung aber nicht aus.

Der Chef beobachtete dieses und sprach sie später auf ihr Verhalten an. Zunächst leugnete die Frau dies und gab ihr Fehl­verhalten erst zu, als der Chef ihr Beweisfotos auf seinem Handy anbot. Dieser kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.

Erfahren Sie in den Mandanteninformationen, ob die LAG-Richter*innen die fristlose Kündigung als gerechtfertigt ansahen.