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Flächenabweichung unter 10 % nach Umbauten am Mietobjekt

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Der BGH hat in einem Urteil (Az. VIII ZR 40/19) klargestellt, dass nicht jede nachteilige Flächenabweichung schon zu einem Mietminderungsrecht des Mieters führt. Nach der 10-Prozent-Regel ist bei einer Flächenabweichung um weniger als 10 % der vertraglich vereinbarten Mietfläche eine Mietminderung grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Der/Die Mieter*in muss allerdings konkret darlegen, dass durch die Flächenabweichung die vertragsgemäß gebrauchte Mietsache beeinträchtigt ist.

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