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Erleichterung für Unternehmen bei der Offenlegung

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Noch immer haben Unternehmen mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Zur Entlastung der betroffenen Unternehmen hat nun das Bundesamt für Justiz (BfJ) Erleichterungen im Bereich der Offen- und Hinterlegungspflichten beschlossen.

Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in unseren Mandanteninformationen.