image

eAU ab 2023 für Arbeitgeber verpflichtend

News|

Arbeitgeber sind ab dem 1.1.2023 verpflichtet die AU-Daten bei den Krankenkassen abzurufen. Eine Vorlage der AU-Bescheinigung durch den Arbeitnehmer muss ab 2023 also nicht mehr erfolgen.

Erfahren Sie mehr dazu in unseren Mandanteninformationen.