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BGH urteilt zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay

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In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 28.9.2022 entschiedenen Fall erwarb ein Käufer über die Internetplattform eBay vier Gelenkbolzenschellen.

Nach Erhalt der Ware bewertete der Käufer das Geschäft in dem von eBay zur Verfügung gestellten Bewertungsprofil des Verkäufers mit dem Eintrag „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“.

Erfahren Sie, ob der Verkäufer Anspruch auf Entfernung der Bewertung hat in unseren Mandanteninformationen.