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Anpassung der Betriebsausgaben­pauschale

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Die Finanzverwaltung hat aufgrund der gestiegenen Preise die Betriebsausgabenpauschale für bestimmte nebenberufliche Einkünfte erhöht und mittels Schreiben vom 6.4.2023 veröffentlicht.

Die neuen Werte können erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 angewendet werden.

Erfahren Sie mehr zu den Anpassungen in unseren Mandanteninformationen.